Vereinfachtes Modell, keine Steuerberatung. Annahmen Stand 2026: Kosten als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Homeoffice-Pauschale 6 € pro Tag (höchstens 1.260 € im Jahr), ohne Solidaritätszuschlag und Fahrtkosten. Was in deinem Fall gilt, klärt deine Steuerberatung.
Die Kosten erkennt das Finanzamt nur unter engen Voraussetzungen an – etwa wenn dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder das Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit ist. Nutzt du den Raum auch privat, wird der Abzug gekürzt.
Mietest du einen Arbeitsplatz außerhalb deiner Wohnung, kannst du die Kosten in der Regel als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend machen – egal ob du tage-, wochen- oder monatsweise bei uns arbeitest.